• 100.000+ zufriedene Kunden
  • keine Schnittkosten

Garantie Metalbleche

Jeder zur Auslieferung kommende Auftrag wird mit einem Palettenbegleitschein ausgeliefert. Diesem Begleitschein (CE-Zertifikat) können Sie jederzeit alle wichtigen Produktdaten entnehmen. Unter anderem finden Sie die Angaben über die Stahlgüten, Materialstärken, Zinkauflagestärken, Beschichtungsarten u. v. m.!

Selbstverständlich werden alle Angaben durch eine unabhängige Stelle überprüft und laufend überwacht. Das bestätigt u. A. der TÜV Nord mit dem Ü-Zeichen! Dieses finden Sie ebenfalls an jedem ausgelieferten Paket!

Garantiebedingunge Profilbleche (außer Sonderposten und Aktionsbleche)

Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz und die Beneluxländer.

Garantiezeiträume:
30 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 80 μm Shimoco
15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 60 μm TTHD
10 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester
5 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester


Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten Charge bei TTHD und Mattpolyester beschichteten Blechen.

Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage und Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie auf unsere Webseite unter Montage

Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
  • Die Dachneigung muss bei Pfannenblechen mindestens sieben Grad betragen.
  • Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen.
  • Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig fachgerecht entfernt.
  • Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen.
  • Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemission aus Kupferbauteilen.
  • Keine chemische Beanspruchung wie zum Beispiel Kontakt zu Düngemitteln.
  • Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der Farbbeschichtung, zum Beispiel bei Montage, mit Reparaturfarbe.
  • Die Montage ist fachgerecht nach unserer Montageanleitung vorgenommen.
  • Das geeignete Befestigungs- und Dichtungsmaterial aus unserem Zubehörprogramm wurde verwendet.
  • Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material, können wir keine Garantie übernehmen.


Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich entstehende Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperaturunterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie tritt nicht in Kraft für Bleche die in aggressiver Atmosphäre wie z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln verlegt wurden.

Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg, aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen. Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt. Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht gebrauch, dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren. Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für De- und Neumontage sind ausgeschlossen.

Weckman übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche, die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung.

Für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus ALUMINIUM können nur Garantieansprüche auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.

Allgemeine Garantiebedingungen Licht- und Stegplatten

Unsere Licht- und Stegplatten sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben. Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in diesem Katalog auf den Seiten 44 bis 51 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus diesem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der einzelnen Hersteller zur Verfügung.

  1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteilige Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
  2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat seitens des Kunden zu erfolgen.
  3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
  4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
  5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
  6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantiebedingungen Lichtplatten & Stegplatten
(Informationen zu unseren Garantiebedingungen)

Garantie PVC Dachrinnensystem

Garantiezeiträume:
10 Jahre Garantie beginnend ab dem Tag der Auslieferung.

Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo Polska Sp. z o. o. (Janki, Falencka Str. 1, 05-090 Raszyn, POLEN). Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit der PLASTAL Produkte, beginnend mit dem Datum der Auslieferung.

Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges zu erfolgen.

Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem auftreten, behält sich die Firma Plastmo Polska Sp. z o. o. vor, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag der Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo Polska Sp. z o. o. Gleichzeitig behält sich die Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.


Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht:
  • Das Rinnensystem wurde nicht entsprechend seiner Bestimmung eingesetzt.
  • Das Rinnensystem wurde nicht ordnungsgemäß und entsprechend der Montageanleitung verlegt.
  • Das Rinnensystem wurde nicht richtig betrieben.
  • Das Rinnensystem wurde falsch transportiert oder gelagert.
  • Die Ausführung von unsachgemäßen Reparaturen und Umbauarbeiten.
  • Das Rinnensystem hat sich unter Einfluss von UV-Strahlen verfärbt.
  • Einwirkung höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen

Reklamationen sind schriftlich, durch Erläuterung des Mangels und unter Vorlage des Einkaufbelegs zu erfolgen.